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   DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13   

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DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13 (https://dejure.org/2015,7466)
DGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.04.2015 - DGH 2/13 (https://dejure.org/2015,7466)
DGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. April 2015 - DGH 2/13 (https://dejure.org/2015,7466)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch Anhalten eines Richters zu vermehrten Erledigungen bei unterdurchschnittlicher Erledigungsquote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lto.de (Pressebericht)

    DGH bestätigt Ermahnung - Niederlage für langsam arbeitenden Richter

  • badische-zeitung.de (Pressebericht, 18.04.2015)

    Freiburger Richter erneut gescheitert: Schulte-Kellinghaus unterliegt vor Dienstgerichtshof

  • merkur-online.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.02.2014)

    Richter klagt wegen Rüge der Chefin: Er soll zu langsam gearbeitet haben

  • badische-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.02.2014)

    Richter lehnt Dienstgericht ab // Entscheidung im Richterstreit vertagt / Anwältin greift Land an

  • pressreader.com (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.04.2015)

    Richterliche Entdeckung der Langsamkeit

  • stuttgarter-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.10.2013)

    Präzedenzfall in der Justiz: Ein Rüffel beunruhigt die Richter

Besprechungen u.ä. (3)

  • betrifftjustiz.de PDF, S. 45 (Entscheidungsbesprechung)

    Dienstgerichtshof verneint Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Dürfen Richter nicht (mehr) gründlich sein? (Teil 1)

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Dürfen Richter nicht (mehr) gründlich sein? (Teil 2)

Sonstiges (4)

  • olg-stuttgart.de (Terminmitteilung)

    Verhandlung am 14. Februar 2014

  • olg-stuttgart.de (Terminmitteilung)

    Verhandlung am 17. April 2015

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 24.06.2016)

    Strafanzeigen gegen Ex-Gerichtspräsidentin: Gegenoffensive im Streit um Urteilstempo

  • lto.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 21.07.2015)

    Interview mit RiOLG Thomas Schulte-Kellinghaus: "Die Fixierung auf Zahlen ist von geringem intellektuellem Wert"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 2/05

    Überprüfung von Maßnahmen der Dienstaufsicht durch das Dienstgericht für Richter

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13
    Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat mit Urteil vom 08.11.2006 - RiZ(R) 2/05 - (NJW-RR 2007, 281 m.w.N.) bekräftigt, dass die Dienstaufsicht gemäß § 26 DRiG die Befugnis umfasst, dem Richter die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts vorzuhalten und ihn zu unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen, soweit nicht die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt wird ( 26 Abs. 1 und 2 DRiG).

    Die Vereinbarkeit der Maßnahme mit anderen Gesetzen, Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätzen nachzuprüfen, ist allein den Verwaltungsgerichten vorbehalten (ständige Rechtsprechung seit: BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 31.01.1984, RiZ (B) 3/83, juris Rn. 16 ff; vgl. etwa Urteile vom 16.09.1987, RiZ (R) 5/87, juris Rn. 17; vom 10.08.2001, RiZ (R) 5/00, juris Rn. 33; vom 08.11.2006, RiZ (R) 2/05, juris Rn. 24, 25; vom 06.10.2011, RiZ (R) 7/10, juris Rn. 25; vom 03.12.2014, RiZ (R) 1/14, juris Rn. 35).

    Der Vorhalt und die Ermahnung im Sinne von § 26 Abs. 2 DRiG stellen grundsätzlich keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit dar und sind daher zulässige Maßnahmen der Dienstaufsicht (BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteile vom 08.11.2006 - RiZ (R) 2/05, juris Rn. 21; vom 03.12.2009, RiZ (R) 1/09, juris Rn. 35).

    (BGH, Urteile vom 05.10.2005 - RiZ (R) 5/04, juris Rn. 17, 18, 21; vom 08.11.2006, RiZ (R) 2/05, juris Rn. 17 - 21; vom 03.12.2009, juris Rn. 35 ff).

    Sie sind daher allein im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu klären (vgl. speziell zu Vorhalt und Ermahnung gem. § 26 Abs. 2 DRiG: BGH, Urteile vom 16.09.1987, RiZ (Z) 5/87, Rn. 70; vom 05.10.2005 - RiZ (R) 5/04, juris Rn. 26; vom 08.11.2006, RiZ (R) 2/05, juris Rn. 25).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob allein der Verstoß einer Dienstaufsichtsmaßnahme gegen das allgemeine Willkürverbot einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit darstellen kann, was der BGH - Dienstgericht des Bundes - bislang offengelassen hat (BGH, Urteil vom 08.11.2006 - RiZ (R) 2/05, juris Rn. 26), denn ein solcher Verstoß kommt vorliegend nicht in Betracht.

  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13
    Denn dem Richter wird dadurch nicht nahegelegt, sein Amt in einer bestimmten Richtung auszuüben (BGH, Urteil vom 16.09.1987, RiZ (R) 4/87, juris Rn. 16).

    Auch der Vergleich der Erledigungszahlen des Richters mit denjenigen anderer Richter stellt für sich genommen keinen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit dar (ständige Rspr., vgl. BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteile vom 03.10.1977, RiZ (R) 1/77, juris Rn. 18; vom 31.01.1984, RiZ (R) 1/83, juris Rn. 15, 17; vom 16.09.1987, RiZ (R) 4/87, juris Rn. 16; vom 10.08.2001, RiZ (R) 5/00, juris Rn. 41).

    Die bloße allgemeine Aufforderung, zukünftig so zu arbeiten, dass Rückstände oder Verfahrensbestände des eingetretenen Ausmaßes vermieden und die Erledigungszahlen gesteigert werden, stellt keine derartige konkrete sach- oder verfahrensbezogene Weisung und daher keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit dar (vgl. BGH, Urteil vom 16.09.1987, RiZ (R) 4/87, juris Rn. 16).

  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 5/04

    Inhalt und Grenzen der Dienstaufsicht über einen Richter

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13
    Anders ist dies nur zu werten, wenn dem Richter indirekt ein Pensum abverlangt wird, das sich allgemein, also auch von anderen Richtern, in sachgerechter Weise nicht mehr erledigen lässt (st. Rspr. vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422 und vom 5. Oktober 2005 - RiZ (R) 5/04, NJW 2006, 692 f.).

    (BGH, Urteile vom 05.10.2005 - RiZ (R) 5/04, juris Rn. 17, 18, 21; vom 08.11.2006, RiZ (R) 2/05, juris Rn. 17 - 21; vom 03.12.2009, juris Rn. 35 ff).

    Sie sind daher allein im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu klären (vgl. speziell zu Vorhalt und Ermahnung gem. § 26 Abs. 2 DRiG: BGH, Urteile vom 16.09.1987, RiZ (Z) 5/87, Rn. 70; vom 05.10.2005 - RiZ (R) 5/04, juris Rn. 26; vom 08.11.2006, RiZ (R) 2/05, juris Rn. 25).

  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87

    Anregung zur Abhaltung von mehr Sitzungstagen

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13
    Anders ist dies nur zu werten, wenn dem Richter indirekt ein Pensum abverlangt wird, das sich allgemein, also auch von anderen Richtern, in sachgerechter Weise nicht mehr erledigen lässt (st. Rspr. vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422 und vom 5. Oktober 2005 - RiZ (R) 5/04, NJW 2006, 692 f.).

    Die Vereinbarkeit der Maßnahme mit anderen Gesetzen, Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätzen nachzuprüfen, ist allein den Verwaltungsgerichten vorbehalten (ständige Rechtsprechung seit: BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 31.01.1984, RiZ (B) 3/83, juris Rn. 16 ff; vgl. etwa Urteile vom 16.09.1987, RiZ (R) 5/87, juris Rn. 17; vom 10.08.2001, RiZ (R) 5/00, juris Rn. 33; vom 08.11.2006, RiZ (R) 2/05, juris Rn. 24, 25; vom 06.10.2011, RiZ (R) 7/10, juris Rn. 25; vom 03.12.2014, RiZ (R) 1/14, juris Rn. 35).

    Dabei sind alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen (BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteile vom 10.01.1985, RiZ (R) 7/84, juris Rn. 16 = BGHZ 93, 238 - 245; vom 16.09.1987, RiZ (R) 5/87, juris Rn. 15).

  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13
    Die Vereinbarkeit der Maßnahme mit anderen Gesetzen, Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätzen nachzuprüfen, ist allein den Verwaltungsgerichten vorbehalten (ständige Rechtsprechung seit: BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 31.01.1984, RiZ (B) 3/83, juris Rn. 16 ff; vgl. etwa Urteile vom 16.09.1987, RiZ (R) 5/87, juris Rn. 17; vom 10.08.2001, RiZ (R) 5/00, juris Rn. 33; vom 08.11.2006, RiZ (R) 2/05, juris Rn. 24, 25; vom 06.10.2011, RiZ (R) 7/10, juris Rn. 25; vom 03.12.2014, RiZ (R) 1/14, juris Rn. 35).

    Auch der Vergleich der Erledigungszahlen des Richters mit denjenigen anderer Richter stellt für sich genommen keinen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit dar (ständige Rspr., vgl. BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteile vom 03.10.1977, RiZ (R) 1/77, juris Rn. 18; vom 31.01.1984, RiZ (R) 1/83, juris Rn. 15, 17; vom 16.09.1987, RiZ (R) 4/87, juris Rn. 16; vom 10.08.2001, RiZ (R) 5/00, juris Rn. 41).

  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13
    Dabei sind alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen (BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteile vom 10.01.1985, RiZ (R) 7/84, juris Rn. 16 = BGHZ 93, 238 - 245; vom 16.09.1987, RiZ (R) 5/87, juris Rn. 15).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH - Dienstgericht des Bundes - unterliegt daher die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, um die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteile vom 10.01.1985, a. a. O., Rn. 16; vom 16.09.1987, a. a. O., Rn. 15).

  • BGH, 03.12.2014 - RiZ(R) 1/14

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in einem

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13
    Die Vereinbarkeit der Maßnahme mit anderen Gesetzen, Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätzen nachzuprüfen, ist allein den Verwaltungsgerichten vorbehalten (ständige Rechtsprechung seit: BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 31.01.1984, RiZ (B) 3/83, juris Rn. 16 ff; vgl. etwa Urteile vom 16.09.1987, RiZ (R) 5/87, juris Rn. 17; vom 10.08.2001, RiZ (R) 5/00, juris Rn. 33; vom 08.11.2006, RiZ (R) 2/05, juris Rn. 24, 25; vom 06.10.2011, RiZ (R) 7/10, juris Rn. 25; vom 03.12.2014, RiZ (R) 1/14, juris Rn. 35).

    (b) Soweit der Antragsteller auf die Absicht der Präsidentin abstellt, ihn durch den Bescheid vom 26.01.2012 und den Widerspruchsbescheid zu einer Änderung seiner Rechtsanwendung zu bewegen, damit so seine Erledigungszahlen gesteigert würden, ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass es für die Frage der Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit allein darauf ankommt, ob die beanstandete Maßnahme objektiv geeignet ist, einen Richter direkt oder indirekt zu veranlassen, eine konkrete Verfahrens- oder Sachentscheidung künftig in einem anderen Sinne zu treffen (BGH, Urteil vom 31.01.1984, RiZ (R) 3/83, juris Rn. 8; Urteil vom 03.12.2014 RiZ (R) 1/14, juris Rn. 40).

  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13
    Der von einem Richter geschuldete Einsatz ist deshalb nach dem durchschnittlichen Erledigungspensum vergleichbarer Richterinnen und Richter zu bemessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.09.1982-2 B 12/82 - (NJW 1983, 62 - juris Rn. 3 a.E.).

    Vielmehr orientiert sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung die von einem Richter zu erbringende Arbeitsleistung pauschalierend an dem Arbeitspensum, das ein durchschnittlicher Richter vergleichbarer Position in der für Beamte geltenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bewältigt (BVerfG, ebd.; BVerwGE 78, 211, 213 f; BVerwG, Beschluss vom 21.09.1982 - 2 B 12/82, juris Rn. 3).

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13
    Allerdings sind Richter nicht verpflichtet, sämtliche ihnen nach dem Geschäftsverteilungsplan übertragenen Aufgaben in vollem Umfang sofort und ohne Beschränkung ihres zeitlichen Einsatzes zu erledigen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.05.2012 - 2 BvR 610/12 und 2 BvR 625/12, juris Rn. 17).
  • BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10

    Richterdienstrecht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13
    Die Vereinbarkeit der Maßnahme mit anderen Gesetzen, Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätzen nachzuprüfen, ist allein den Verwaltungsgerichten vorbehalten (ständige Rechtsprechung seit: BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 31.01.1984, RiZ (B) 3/83, juris Rn. 16 ff; vgl. etwa Urteile vom 16.09.1987, RiZ (R) 5/87, juris Rn. 17; vom 10.08.2001, RiZ (R) 5/00, juris Rn. 33; vom 08.11.2006, RiZ (R) 2/05, juris Rn. 24, 25; vom 06.10.2011, RiZ (R) 7/10, juris Rn. 25; vom 03.12.2014, RiZ (R) 1/14, juris Rn. 35).
  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 57.86

    Richter als Repetitor - Art. 97 Abs. 1 GG, persönliche Unabhängigkeit des

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

  • BGH, 29.03.2000 - RiZ(R) 4/99

    Berufung im richterdienstgerichtlichen Prüfungsverfahren

  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09

    Vorliegen einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bei Ermahnung

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 1/83

    Dienstliche Beurteilung - Mündliche Verhandlung - Richterliche Unabhängigkeit

  • BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77

    Vergleich von Erledigungszahlen in einer dienstlichen Beurteilung

  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12

    Dienstgerichtliches Verfahren: Anfechtbarkeit eines Vermerks bei Beeinträchtigung

  • BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97

    Entlassung eines Richters auf Probe ohne Beteiligung des Präsidialrates

  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 7/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Zulässigkeit von Dienstprüfungen gegenüber einem

  • BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen richterdienstgerichtliche Urteile mangels

    Seine gegen das erstinstanzliche Urteil (Az. RDG 6/12) eingelegte Berufung wurde durch den Dienstgerichtshof für Richter bei dem Oberlandesgericht S. mit Urteil vom 17. April 2015 zurückgewiesen (Az. DGH 2/13).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 Ws 336/16

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an die Darlegungslast bei Behauptung

    Die hiergegen eingelegte Berufung des Antragstellers wurde durch Urteil des Dienstgerichtshofs vom 17.04.2015 - DGH 2/13 - [juris] zurückgewiesen.
  • DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18

    Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit: Dienstaufsichtlicher Vorhalt von

    Mit Urteil vom 17.04.2015 - DGH 2/13 - hat der Dienstgerichtshof die Berufung des Antragstellers zurückgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt, die Berufung sei mit den zuletzt gestellten Anträgen zulässig, aber unbegründet.

    Der vom Antragsteller vorgetragene Inhalt des Gesprächs ergibt sich so aber selbst aus seinem Vermerk (AS. 283 im Verfahren DGH 2/13) nicht.

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Rechtsprechung
   DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18, DGH 2/13   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit: Dienstaufsichtlicher Vorhalt von Rückständen und Ermahnung zu unverzögerter Erledigung

  • rechtsportal.de

    Prüfungsantrag gegen einen Bescheid über einen Vorhalt und eine Ermahnung eines Richters am OLG; Unzureichende und verzögerte Aktenbearbeitung; Prüfungskompetenz der Richterdienstgerichte im Prüfungsverfahren; Keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Pressebericht, 16.08.2019)

    Erneute Niederlage für "langsamen Richter" vor dem DGH: Schulte-Kellinghaus solle nur seine "Arbeitsweise reflektieren"

  • swp.de (Pressemeldung, 15.08.2019)

    Arbeitstempo eines Richters: Ermahnung ist zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Es handelt sich hierbei um eine Frage der sachlichen Richtigkeit des Vorhalts (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 420), die aufgrund der Beschränkung der Anfechtungsbefugnis im Prüfungsverfahren gem. § 63 Nr. 4 f LRiStAG i.V.m. § 26 Abs. 3 DRiG auf die Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit nicht von den Dienstgerichten, sondern den Verwaltungsgerichten zu entscheiden ist.

    Da Rückstände in der Regel auch Unzuträglichkeiten in der Laufzeit der Prozesse mit sich bringen, ist es eine legitime Aufgabe der Dienstaufsicht, dem durch Maßnahmen der Dienstaufsicht entgegen zu wirken (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 421, 422; Urteil vom 08.11.2006 - RiZ (R) 2/05, NJW-RR 2007, 281, Rn. 19).

    Eine dienstrechtliche Maßnahme, von der ein solcher Druck ausginge, würde die richterliche Unabhängigkeit unzulässig beeinträchtigen (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 420).

    Das Dienstgericht des Bundes hat deshalb die Grenze für die Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit dort gezogen, wo der geforderte Arbeitsanfall auch von anderen Richtern nicht sachgerecht bewältigt werden könnte (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 420).

    Von der Grenze, ab der ein Vorhalt von Rückständen oder unzureichender Erledigungsleistung die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt, ist zu unterscheiden, ob dem Richter mehr abverlangt wird, als er dienstrechtlich schuldet, dies ist eine Frage der Richtigkeit des Vorhalts (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 4/87, a.a.O.).

    Eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit liegt erst dann vor, wenn ein Arbeitsanfall in Frage steht, der allgemein, also auch von anderen Richtern, nicht bewältigt werden kann (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 4/87, a.a.O.).

  • BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 2/05

    Überprüfung von Maßnahmen der Dienstaufsicht durch das Dienstgericht für Richter

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat mit Urteil vom 08.11.2006 RiZ(R) 2/05 - (NJW-RR 2007, 281 m.w.N.) bekräftigt, dass die Dienstaufsicht gemäß § 26 DRiG die Befugnis umfasst, dem Richter die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts vorzuhalten und ihn zu unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen, soweit nicht die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt wird (§ 26 Abs. 1 und 2 DRiG).

    Soweit dem Richter Rückstände oder Arbeitsreste vorgehalten werden und eine hierauf bezogene Ermahnung ausgesprochen wird, die übertragenen Aufgaben zukünftig ordnungsgemäß und unverzögert zu erledigen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes grundsätzlich keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit gegeben (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422; Urteil vom 03.11.2004 - RiZ (R) 5/03, juris, Rn. 34; Urteil vom 08.11.2006 - RiZ (R) 2/05, NJW-RR 2007, 281, Rn. 21; Urteil vom 03.12.2009 - RiZ (R) 1/09, juris, Rn. 35).

    Da Rückstände in der Regel auch Unzuträglichkeiten in der Laufzeit der Prozesse mit sich bringen, ist es eine legitime Aufgabe der Dienstaufsicht, dem durch Maßnahmen der Dienstaufsicht entgegen zu wirken (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 421, 422; Urteil vom 08.11.2006 - RiZ (R) 2/05, NJW-RR 2007, 281, Rn. 19).

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Die beschränkte Sachentscheidungsbefugnis der Dienstgerichte unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, Beschluss vom 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15, NVwZ 2016, 764, Rn. 93).

    Die dienstaufsichtliche Maßnahme darf auch nicht psychologisch Einfluss nehmen (BVerfG vom 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15, a.a.O., Rn. 76; BGH, Urteil vom 31.01.1984 - RiZ (R) 3/83, juris, Rn. 8).

  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Im Interesse eines wirksamen Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit ist eine großzügige Grenzziehung geboten und es fallen daher alle der Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Bereich, in den die Dienstaufsicht nicht eingreifen darf (BGH, Urteil vom 10.01.1985 - RiZ (R) 7/84, BGHZ 93, 238, 243).

    Soweit die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder Fragen betroffen sind, die dem Kernbereich der Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind, unterliegt nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes die Amtsführung des Richters zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs der Dienstaufsicht (st. Rspr., BGH, Urteil vom 10.01.1985 - RiZ (R) 7/84, juris, Rn. 16).

  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09

    Vorliegen einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bei Ermahnung

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Soweit dem Richter Rückstände oder Arbeitsreste vorgehalten werden und eine hierauf bezogene Ermahnung ausgesprochen wird, die übertragenen Aufgaben zukünftig ordnungsgemäß und unverzögert zu erledigen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes grundsätzlich keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit gegeben (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422; Urteil vom 03.11.2004 - RiZ (R) 5/03, juris, Rn. 34; Urteil vom 08.11.2006 - RiZ (R) 2/05, NJW-RR 2007, 281, Rn. 21; Urteil vom 03.12.2009 - RiZ (R) 1/09, juris, Rn. 35).

    So hat das Dienstgericht des Bundes diesen Maßstab etwa auch für den Vorhalt einzelner verzögert erledigter Verfahren oder bestimmter Verfahrensweisen (BGH, Urteil vom 03.12.2009 - RiZ (R) 1/09, juris Rn. 35) oder beim Vorhalt unzureichender Arbeitsleistung aufgrund der Erledigungszahlen bzw. Rückstände (BGH, Urteil vom 03.11.2004 - RiZ (R)5/03, juris, Rn. 34) für zulässig erachtet.

  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch Anhalten

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Mit Urteil vom 17.04.2015 - DGH 2/13 - hat der Dienstgerichtshof die Berufung des Antragstellers zurückgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt, die Berufung sei mit den zuletzt gestellten Anträgen zulässig, aber unbegründet.

    Der vom Antragsteller vorgetragene Inhalt des Gesprächs ergibt sich so aber selbst aus seinem Vermerk (AS. 283 im Verfahren DGH 2/13) nicht.

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Die Vereinbarkeit der Maßnahme mit anderen Gesetzen, Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätzen ist hingegen allein von den Verwaltungsgerichten zu prüfen (ständige Rechtsprechung seit BGH - Dienstgericht des Bundes - Urteil vom 31.01.1984, RiZ (R) 3/83, juris, Rn. 16 ff.; Urteil vom 03.12.2014, RiZ 1/14, juris, Rn. 35).

    Die dienstaufsichtliche Maßnahme darf auch nicht psychologisch Einfluss nehmen (BVerfG vom 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15, a.a.O., Rn. 76; BGH, Urteil vom 31.01.1984 - RiZ (R) 3/83, juris, Rn. 8).

  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 5/04

    Inhalt und Grenzen der Dienstaufsicht über einen Richter

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Anders ist dies nur zu werten, wenn dem Richter indirekt ein Pensum abverlangt wird, das sich allgemein, also auch von anderen Richtern, in sachgerechter Weise nicht mehr erledigen lässt (st. Rspr. vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422 und vom 5. Oktober 2005 - RiZ (R) 5/04, NJW 2006, 692 f.).

    Hierzu gehört neben der Frage, zu welcher Arbeitsleistung der Antragsteller dienstrechtlich verpflichtet ist, die Frage, ob es zutrifft, dass seine Arbeitsleistung unterdurchschnittlich und damit quantitativ unbefriedigend ist (st. Rspr., BGH, Urteil vom 05.10.2005 - RiZ (R) 5/04, NJW 2006, 692, Rn. 26; ebenso BVerwG, Urteil vom 09.06.1983 - 2C 34/80, juris, Rn. 13).

  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87

    Anregung zur Abhaltung von mehr Sitzungstagen

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Anders ist dies nur zu werten, wenn dem Richter indirekt ein Pensum abverlangt wird, das sich allgemein, also auch von anderen Richtern, in sachgerechter Weise nicht mehr erledigen lässt (st. Rspr. vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422 und vom 5. Oktober 2005 - RiZ (R) 5/04, NJW 2006, 692 f.).

    Soweit dem Richter Rückstände oder Arbeitsreste vorgehalten werden und eine hierauf bezogene Ermahnung ausgesprochen wird, die übertragenen Aufgaben zukünftig ordnungsgemäß und unverzögert zu erledigen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes grundsätzlich keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit gegeben (BGH, Urteil vom 16.09.1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422; Urteil vom 03.11.2004 - RiZ (R) 5/03, juris, Rn. 34; Urteil vom 08.11.2006 - RiZ (R) 2/05, NJW-RR 2007, 281, Rn. 21; Urteil vom 03.12.2009 - RiZ (R) 1/09, juris, Rn. 35).

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
    Dann wäre eine dienstrechtliche Maßnahme möglicherweise sachlich nicht gerechtfertigt und dürfte nicht getroffen werden (BVerfG, Beschluss vom 23.05.2012 - 2 BvR 610/12 u.a., juris, Rn. 17 f.).
  • BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 2/04

    Prüfung einer Eignungsbeurteilung

  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 5/03

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Bereichtspflichten

  • BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77

    Vergleich von Erledigungszahlen in einer dienstlichen Beurteilung

  • BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen richterdienstgerichtliche Urteile mangels

  • BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97

    Entlassung eines Richters auf Probe ohne Beteiligung des Präsidialrates

  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

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Rechtsprechung
   DGH Sachsen-Anhalt, 09.08.2013 - DGH 2/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,50070
DGH Sachsen-Anhalt, 09.08.2013 - DGH 2/13 (https://dejure.org/2013,50070)
DGH Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.08.2013 - DGH 2/13 (https://dejure.org/2013,50070)
DGH Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. August 2013 - DGH 2/13 (https://dejure.org/2013,50070)
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